Seit dem 01.04.2019 gibt es das Verordnungsformular zur Krankenbeförderung in neuer Version. Zu beachten ist, dass die alten Vordrucke damit ungültig sind. Das neue Formular ist übersichtlicher strukturiert und sei damit leichter auszufüllen, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die auszufüllenden Felder seien praktischer angeordnet und die Anzahl der Felder insgesamt reduziert worden. So soll künftig gleich auf den ersten Blick deutlich werden, ob eine genehmigungsfreie oder -pflichtige Fahrt verordnet wird. Auch für den Patienten soll so ersichtlich werden, ob er sich für den Krankentransport eine Genehmigung bei seiner zuständigen Krankenkasse einholen müsse.
Auf dem Formular 4 wird bereits oben geklärt, ob eine Hin- und/oder Rückfahrt notwendig ist und in welchem Kontext der Krankentransport ausgeführt wird. Handelt es sich um einen Unfall, eine Berufskrankheit oder um ein Versorgungsleiden? Nicht mehr mit aufgeführt ist das Feld „Sonstiger Schaden“ und die entsprechende Freizeile. Bei „Art der Beförderung“ wird angekreuzt, wie der Patient zur Behandlung hin- und wieder zurückkommt. Dabei kann zwischen Taxi/Mietwagen, Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) und Notarztwagen (NAW/NEF) gewählt werden. Beim Taxi/Mietwagen kann zusätzlich angegeben werden, ob die Beförderung im Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend erfolgen soll.
Das Freitextfeld im unteren Formularbereich ist für sonstige Angaben vorgesehen. Hier können Sie beispielsweise über mögliche Begleitpersonen informieren oder den Fahrer über andere nützliche Hinweise aufklären.