Der Gesetzgeber hat die Rechte von Patienten bei der Wahl des Pflegedienstes gestärkt. Sind Sie oder Ihre Angehörigen mit den gezeigten Leistungen nicht zufrieden, können Sie jederzeit den Pflegevertrag mit dem Pflegedienst kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entscheiden: Urteil vom 09.06.2011 – III ZR 203/10
Details und Auswirkungen sind auf den folgenden Informationsseiten zusammengefasst:
Informationen auf www.pflegerechtsberater.de.
Informationen auf www.pflegevertraege.de.