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Hilfsmittelverordnung in der ambulanten Intensivpflege: Medizintechnik

Im Rahmen der ambulanten Intensivpflege von Beatmungspatienten werden verschiedene Hilfsmittel benötigt. Bei Sanitätshäusern können Sie die vom behandelnden Arzt verschriebenen Pflegemittel beantragen. Folgende Hilfsmittel zählen zur Gruppe der Medizintechnik:

Beatmungsgeräte, Trachealkanülen und Sauerstoff-Zubehör

Die Verfügbarkeit einzelner Hilfsmittel hängt vom jeweiligen Sanitätshaus ab. Manche Firmen bieten alle drei Produktgruppen, während andere nur einzelne Bereiche bereitstellen.

Auf der interaktiven Landkarte für Sanitätshäuser finden Sie ausgewählte Sanitätshäuser in Ihrer Nähe. Um dabei die Übersicht zu gewährleisten, wurden die drei Produktgruppen einheitlich unter dem Begriff Medizintechnik zusammengefasst.

Da es sich um spezielle Hilfsmittel handelt, werden sie erst in der Klinik erprobt und dann die Verordnungen direkt in der Klinik weitergeleitet.

Folgende Musterverordnungen haben sich im klinischen Alltag bewährt:

PDF-Download:

 

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