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Was braucht man zur außerklinischen Intensivpflege?

Die Entlassungsplanung ist der Übergang von einem Beatmungspatienten aus der Klinik in die außerklinische Intensivpflege im eigenen Zuhause. Dieser Prozess kann durchaus mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Neben der Beauftragung eines Intensivpflegedienstes ist die Bereitstellung umfangreicher Hilfsmittel notwendig. Dazu gehört eine ausführliche Beratung der Familien in der Klinik durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und dem Pflegepersonal zusammen mit dem Intensivpflegedienst.
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel

  • Pflegebett, Rollstuhl, Beatmungsgerät, Verbandsmaterial, Patientenlifter und anderes mehr.

Die verschiedenen Hilfsmittel sind in drei Kategorien untergliedert und sind für die Durchführung der Intensivpflege im Zuhause zwingend erforderlich. Diese Kategorien sind:

  • Medizintechnik,
  • Pflegehilfsmittel
  • Ernährung

Die dazu notwendigen Verordnungen werden von der Klinik ausgestellt. Zudem leitet sie diese nach Rücksprache mit der Krankenkasse an die entsprechenden Firmen weiter. Die Sanitätshäuser stellen dann einen Kostenvoranschlag an die zuständige Krankenkasse zur Genehmigung der Hilfsmittel.
Beispiele für die Verordnungen finden Sie hier unter Hilfsmittelversorgung.

Der klinische Sozialdienst hilft Ihnen bei der Organisation der ganzen Überleitung von der Klinik nach Hause oder in eine Wohngemeinschaft.

Nutzen Sie das Beratungsangebot in der Klinik. Erfahren Sie, welche Hilfsmittel für die ambulante Intensivpflege Ihres Angehörigen notwendig sind. Begehen Sie Ihr Zuhause gemeinsam mit einem Intensivpflegedienst. Dabei wird festgestellt, wie die außerklinische Intensivpflege in den entsprechenden Räumlichkeiten umgesetzt werden kann.

Förderung von Umbaumaßnahmen für die Intensivpflege in Ihrem Zuhause

Je nach den räumlichen Gegebenheiten kann es erforderlich sein, vor Beginn der Intensivpflege im eigenen Zuhause Umbauten durchzuführen. Diese können beispielsweise den Umbau von barrierefreien Badezimmern oder auch das verbreitern von Türen umfassen.

Wichtig:

Für den notwendigen Umbau gibt es über die Pflegekasse Zuschüsse bis zu 4000 €. Außerdem kann man bei der KfW-Bank einen Antrag auf Zuschuss oder Darlehen beantragen. Diese Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Das Pflegebett ist für die Beatmungspatienten Lebensmittelpunkt. Es sollte so im Raum aufgestellt werden, dass das geschulte Pflegepersonal von beiden Seiten Ihren Angehörigen versorgen kann. Ein professionelles Bett erleichtert durch unterschiedliche Funktionen, wie beispielsweise die Höhenverstellbarkeit, die Pflege. Zudem unterstützt es die Lagerung sowie die Vermeidung von wunden Stellen beim Beatmungspatienten. Die Physio- und Ergotherapeuten der Klinik führen eine umfassende Beratung zu den Hilfsmitteln durch. Neben den räumlichen Gegebenheiten sind insbesondere die körperlichen Möglichkeiten Ihres Angehörigen zu berücksichtigen. Dazu gehört zum Beispiel die Fähigkeit vom Bett in einen Rollstuhl umgesetzt werden zu können. Ein Patientenlifter ist oft eine große Hilfe dabei, braucht aber auch entsprechend Platz im Pflegezimmer.

Auch das Beatmungsgerät sowie der medizinische Apparat zur Überprüfung der Vitalfunktionen benötigen ausreichend Platz. Um die Pflegeabläufe zu vereinfachen, sollten die weiteren Hilfsmittel ebenfalls im Patientenzimmer gelagert werden. Wenn Sie können, stellen Sie für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung Ihres Angehörigen auch den Pflegekräften einen Raum zur Verfügung.

Wenn die notwendigen Hilfsmittel vorhanden sind, sind die Voraussetzungen der sicheren Versorgung Ihres Angehörigen außerhalb der Klinik gegeben. Die Entlassung in das Zuhause kann erfolgen.

Die Zusammenarbeit mit Intensivpflegedienst und Sanitätshaus

Zur Sicherstellung der dauerhaften außerklinischen Intensivpflege des Beatmungspatienten benötigen Sie unter anderem ein Sanitätshaus. Dieses beliefert Sie regelmäßig mit den notwendigen Verbrauchsmitteln. Auf der Landkarte für Sanitätshäusere finden Sie Anbieter in Ihrer Nähe. Bei der Wahl des Sanitätshauses gilt es, neben der Nähe und dem Angebot weitere Faktoren zu beachten.

So haben verschiedene Krankenkassen Verträge mit bestimmten Sanitätshäusern, an die Sie aus diesem Grund gebunden sind. Daher ist im Vorfeld eine Abklärung mit der Krankenkasse unbedingt erforderlich. Zwar können Sie einen anderen Anbieter wählen, die zusätzlichen Kosten müssen dann allerdings von Ihnen getragen werden.

Auf der interaktiven Landkarte von LEBE finden Sie neben Sanitätshäusern auch Intensivpflegedienste, welche die Intensivpflege Ihres Angehörigen zuhause übernehmen können.

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Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

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Mobil: 0175 - 6772637
Fax: 08421 - 90 54 37

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