Ambulante Intensivpflege: Hilfsmittel für Beatmungspatienten
In der ambulanten Intensivpflege erfordert die Versorgung mit den verschiedenen Hilfsmitteln eine umfangreiche Beratung der Familien in der Klinik durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und dem Pflegepersonal zusammen mit dem Intensivpflegedienst.
Bei der Beratung werden in der Regel Rehafachberater von Sanitätshäusern hinzugezogen, die gegebenenfalls auch einen Hausbesuch machen. Die beauftragten Sanitätshäuser erstellen dann einen Kostenvoranschlag und reichen ihn an die zuständige Krankenkasse weiter zur Genehmigung der Hilfsmittel. Zu beachten ist, dass viele Krankenkassen inzwischen mit ausgewählten Sanitätshäusern Hilfsmittel-Verträge abgeschlossen haben. Daher ist es unbedingt ratsam, vor der Kontaktaufnahme zu den Sanitätshäusern, bei den Krankenkassen eine entsprechende Anfrage zu stellen.
Die Hilfsmittel bei der ambulanten Intensivpflege sind unterteilt in:
- Medizintechnik, wie z.B. ein Beatmungsgerät
- Pflegehilfsmittel, wie z.B. das Pflegebett
- Ernährung, wie z.B. flüssige Nahrung
Auf den entsprechenden Unterseiten finden Sie Mustervorlagen für Verordnungen, die Sie übernehmen können, um Pflegemittel für Beatmungspatienten zu beantragen. Die Vorlagen wurden in Zusammenarbeit mit verschiedenen Firmen erstellt.
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Auf der interaktiven Landkarte haben Sie die Möglichkeit, über die Suchfunktion nach Sanitätshäusern in Ihrer Region zu suchen.