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Formalitäten im Rahmen der Beauftragung eines ambulanten Intensivpflegedienstes

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Zur Vorbereitung der ambulanten Intensivpflege sind einige Formalitäten notwendig, die bei dem ausgewählten Intensivpflegedienst sowie der Krankenkasse eingereicht werden müssen.
Der klinische Sozialdienst hat alle benötigten Formulare vorrätig. Gegebenenfalls fordert er sie im Rahmen des Entlassmanagement bei den zuständigen Krankenkassen an.

Das wichtigste Formular ist die „Verordnung häusliche Krankenpflege“. Erhältlich ist dieses von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Das entsprechende Formular ist das Muster 12a. Auf der folgenden Internetseite erhalten Sie hierzu weitere Informationen und können dieses bestellen:

www.kbv.de

ACHTUNG: Ab dem 01.01.2023 gelten neue Formulare.
https://www.leben-mit-intensivpflege.de/aktuelles/soziale-arbeit-casemanagement/neue-verordnungsformulare-37c-sgb-v.html

Hier finden Sie auch Muster der neuen Formulare. Sie sind ab 01.11.2023 zwingend vorgeschrieben.

Fünf Pflegegrade

Die Feststellung der Intensivpflichtigkeit ist unabhängig von dem Pflegegrad. Auch ein Patient mit Pflegegrad 2 kann außerklinische Intensivpflege benötigen.
Alle Informationen zu den Pflegegraden und den Leistungen dazu  finden Sie auf den folgenden Internetseiten unter:

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.pflegebegutachtung.de

Für die Feststellung des Pflegegrades wird ein Antrag auf Sachleistung aus der Pflegeversicherung gestellt. Ein Muster des Formulars zur Schnelleinstufung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) finden Sie hier:

Formular „ÜberleitungsbogenPflegeversicherung“

In jedem Bundesland hat der Medizinische Dienst (MD) eigene Kontaktdaten auf den Formularen, die den Kliniken zur Verfügung gestellt werden. Der MD ist unabhängig von den Krankenkassen. Der Bogen wird vom Pflegepersonal in der Klinik ausgefüllt. Eine persönliche Begutachtung durch den MD findet nach der Entlassung aus der Klinik in den privaten Räumen oder in der Wohngemeinschaft statt. Bei privaten Krankenkassen werden andere Bögen verwendet. Diese sind dort anzufordern.

Überleitungsbogen für außerklinische Intensivpflege

Zur detaillierten Information über Pflegeaufwand und medizinischen Bedarf von Beatmungspatienten dient der sogenannte Überleitungsbogen, der für die Intensivpflegedienste und auch zur Beurteilung der Intensivpflegebedürftigkeit durch den MD wichtig ist. Inzwischen existieren verschiedene Varianten, die sich aber nur in den ersten zwei bis drei Seiten unterscheiden, insbesondere im Layout.

Der hier vorgestellte Überleitungsbogen darf ausschließlich von Kliniken und Intensivpflegediensten verwendet beziehungsweise auch im Layout geändert werden.

Der Einsatz zu Schulungszwecken ist nach Rücksprache ohne Veränderung gestattet. Das Logo „Lebe“ ist geschützt.

Die Verbreitung sowie Nutzung der von mir entwickelten Vorlagen und Formulare durch andere Portale ist untersagt.

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Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

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