Ernährung von Beatmungspatienten – Hilfsmittelverordnung
Beatmungspatienten können oftmals nicht selbstständig Nahrung aufnehmen. Aus diesem Grund ist die enterale Ernährung oder auch parenterale Ernährung die einzige Möglichkeit, die Versorgung mit Nährstoffen und Flüssigkeit zu gewährleisten. Hilfsmittel, wie Ernährungspumpen und Schwerkraftüberleitungssysteme, die im Rahmen der ambulanten Intensivpflege hierzu benötigt werden, müssen über eine Hilfsmittelverordnung bezogen werden. Neben der Nahrung werden unter anderem Verbandsmaterial aber auch Halterungen für die Nahrungsbehälter benötigt.
Der Bedarf der Hilfsmittel bei der Ernährung von Beatmungspatienten bei der ambulanten Intensivpflege hängt vom jeweiligen Fall und Krankheitsbild ab. Im Regelfall verordnet der behandelnde Arzt, gegebenenfalls nach Abstimmung mit dem ambulanten Pflegedienst, die benötigten Hilfsmittel.
Sanitätshäuser in Ihrer Nähe, die Sie im Hinblick auf die Hilfsmittelversorgung Ihres Angehörigen unterstützen, können Sie auf unserer interaktiven Landkarte finden. Zur Beantragung der Hilfsmittel haben sich folgende Musterverordnungen im klinischen Alltag behauptet:
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