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Klinische Sozialarbeit im Rahmen des Entlassmanagments

Als klinischer Sozialarbeiter sind Sie ein entscheidender Faktor für das erfolgreiche Entlassmanagement von Beatmungspatienten. Sie sind der Ansprechpartner und Organisator für die Angehörigen der Beatmungspatienten während der Übergangsphase von der stationären Behandlung in die ambulante Versorgung. Sie können die Angehörigen unterstützen, beraten und vernetzen, sodass die optimale Grundlage für die ambulante Intensivpflege im eigenen Zuhause, im Sinne des Patienten verwirklicht wird.

Bei dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (§ 39, SGB V) wurde der folgende Satz hinzugefügt, der am 23.07.2015 noch einmal überarbeitet wurde:

„Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung.“

Patienten wird damit ein Anspruch auf die Unterstützung bei der Vorbereitung in die ambulante Intensivpflege im eigenen Zuhause eingeräumt. Als klinischer Sozialarbeiter können Sie im Rahmen des Entlassmanagements die Angehörigen unterstützen, wenn diese dem Entlassmanagement schriftlich zustimmen. Der Gesetzestext sieht vor, dass eine interdisziplinäre Vorbereitung für die Pflege zuhause oder in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege stattfindet. Als klinischer Sozialarbeiter koordinieren Sie die einzelnen Fachbereiche und stehen den Familien in dieser ungewohnten Situation bei.

Soziale Diagnostik

Die Art der Gesprächsführung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Konzepte der Systemischen Familienmedizin bieten Ihnen viele Möglichkeiten, die Angehörigen bei der Auseinandersetzung mit der Erkrankung und den Auswirkungen auf das Familienleben zu unterstützen. Klinische Sozialarbeit bedeutet hierbei sehr viel mehr, als „nur“ das Entlassungsprocedere zu koordinieren. Soziale Diagnostik, ressourcenorientierte Gesprächsführung, fundiertes sozialrechtliches Wissen und ausgeprägte Netzwerkkompetenz sind bei dem komplexen Versorgungsbedarf von Beatmungspatienten von großer Bedeutung.

Im unten verlinkten PDF-Dokument finden Sie einen Vortrag über die „Qualitätssicherung im Entlassungsmanagement“. Darin enthalten sind Informationen darüber, wie Sie die Angehörigen im Entlassungsprozess ideal unterstützen können.

Gerne stehe ich Ihnen in Ihrer Klinik für Vorträge oder Seminare zur Verfügung. Schreiben Sie mir eine E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vortrag - Qualitätssicherung im Entlassungsmanagement

Rahmenvertrag zum Entlassmanagement

Seit dem 01.10.2017 gilt die Erweiterung zum Entlassmanagement:

Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach §39 Abs.1a S.9 SGB V

Mit der Umsetzung des Rahmenvertrages soll die Überleitung vom Krankenhaus in eine weitere Behandlung oder Pflege zielgerichteter organisiert werden.

Die Neuerung des Versorgungsstärkungsgesetzes beinhaltet einheitliche Rahmenbedingungen für das Entlassmanagement. Beteiligt an den Gesprächen waren die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband. Nach einem Beschluss des Bundesschiedsamtes vom 13.10.2016 wurde ein einheitlicher Rahmenvertrag für das Entlassmanagement festgelegt.

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Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

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