Sie versorgen einen Angehörigen und beziehen Pflegegeld?
Für Ihre Auszeit haben Sie jemanden bezahlt? Dann können Sie die Rechnung auch nachträglich bei der Pflegekasse einreichen.
Was viele über die Verhinderungspflege nicht wissen
Wie es genau funktioniert, erfahren Sie unter folgendem Link:
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/kann-verhinderungspflege-rueckwirkend-beantragt-werden/