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Management

Fit für Kinder „NeuroCareKids“

„NeuroCareKids“ - Kinder und Jugendliche im SRW (ugs. „Wachkoma“) brauchen kompetente Pflegeexperten. Die BaWiG als führende Akademie mit Spezialisierung in der Außerklinischen Intensivpflege bietet seit 2023 den einzigartigen Kurs „Pflegeexperte für Kinder und Jugendliche mit angeborenen oder erworbenen Hirnschäden“ an. Sie schließt damit die Lücke zwischen dem „Pflegeexperten Wachkoma/SRW“ und der pädiatrischen außerklinischen Beatmung. Es ist ein vollständig neu entwickeltes Kursangebot. 

„NeuroCareKids“ - Pflegeexperte für Kinder und Jugendliche

 

Die Weiterbildung setzt den Schwerpunkt in der neurologischpflegerischen Versorgung von betroffenen Kindern und Jugendlichen und geht auch sehr detailliert auf die Versorgung von Kindern im SRW* (* Syndrom reaktionsloser Wachheit oder umgangssprachlich „Wachkoma“ genannt) ein.

 

Dieser Kurs enthält (u.a.) folgende Themen:

  • Kindesentwicklung, Entwicklungsstörungenweb Kinder und Jugendliche Im Wachkoma
  • angeborene und erworbene Hirnschäden
  • SRW* und Remissionsstufen bei Kindern
  • Family Health Nursing
  • Lernkonzepte und Entwicklungsförderung
  • Kommunikationsförderung und Stimulation auf basaler Ebene
  • Positionierungskonzepte
  • Gewalt und herausforderndes Verhalten
  • Epilepsie

Alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter neurocarekids-expertenkurs

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Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen

In einem Modellversuch sollen besonders qualifizierte Pflegekräfte Tätigkeiten in der ärztlichen Grundversorgung übernehmen können. Dazu wurde in einem Rahmenvertrag zum 01.07.2022 geschlossen. In einzelnem geht es zum Beispiel um die Folgeverordnung von Ergotherapie für demenzkranken Patienten oder bei chronische Kranken die Blutabnahme, Wundabstrich oder auch die Bewertung der Laborwerte.

Rahmenvertrag zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten

Durch die Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten sollen Pflegefachpersonen in ihrer Versorgungskompetenz gestärkt und Ärztinnen und Ärzte entlastet werden, um die Behandlungskontinuität und Erleichterung bei der Versorgung chronisch kranker Patienten zu verbessern. 

Den Wortlaut der Pressemitteilung vom 04.07.2022 des GKV- Spitzenverbandes können Sie hier nachlesen: Mehr Kompetenzen

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Lohnfortzahlung im (erneuten) Krankheitsfall – rechtliche Regelungen

Wie sieht die rechtliche Lage für eine Lohnfortzahlung im (erneuten) Krankheitsfall aus? Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat dazu am 04.12.19 ein Urteil gefällt. In diesem klagte eine Altenpflegerin gegen ihren Chef. Dieser wollte ihr bei der weiteren Krankschreibung aufgrund einer neuen Krankheit keine erneute Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten.

Der Arbeitnehmer ist rechtlich verpflichtet, zu beweisen, dass er vor Inanspruchnahme der zweiten Krankschreibung bereits von der ersten Krankheit genesen ist. Wir führen Ihnen beispielhaft auf, unter welchen Umständen eine weitere Entgeltfortzahlung besteht und worauf Sie achten sollten.

Weiterlesen … Lohnfortzahlung im (erneuten) Krankheitsfall – rechtliche Regelungen

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Kranke Mitarbeiter sind ein Kostenfaktor

Wenn die Kosten für die kranken Mitarbeiter expodieren, ist es höchste Zeit dem Thema besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Gerade kleinere Intensivpflegedienste trifft es besonders hart, wenn man plötzlich die Dienstpläne nicht mehr füllen kann.

Das Magazin Impulse hat eine gute Übersicht erstellt, womit man den eigenen Kenntnisstand zur Lohnfortzahlung überprüfen kann. Hat wirklich jeder kranke Mitarbeiter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung? Kommt darauf an - zum Beispiel darauf, wie oft jemand arbeitsunfähig ist.
Wer hat im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung? Lesen Sie mehr unter dem folgenden Link:

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Sie möchten es nun ganz genau wissen? 

Dr. Frank Wetzling aus Mainz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ein bundesweit gefragter Referent zu dem Thema "Umgang mit kranken Mitarbeitern".
Fragen des Umgangs mit arbeitsunfähigen Mitarbeitern lassen sich häufig nur im Zusammenhang mit konkreten betrieblichen Fallsituationen sachgerecht erörtern und klären.
In der angemessenen Behandlung des kranken Mitarbeiters und in der Aufrechterhaltung der sachlichen, persönlichen Kommunikation mit ihm spiegelt sich meist die Fähigkeit des Vorgesetzten, umsichtig und sozial intelligent zu führen.
Gerne organisiere ich für Sie ein Inhouse-Seminar, bei dem Sie Ihre individuelle Situation klären können. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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