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Management

Fit für Kinder „NeuroCareKids“

„NeuroCareKids“ - Kinder und Jugendliche im SRW (ugs. „Wachkoma“) brauchen kompetente Pflegeexperten. Die BaWiG als führende Akademie mit Spezialisierung in der Außerklinischen Intensivpflege bietet seit 2023 den einzigartigen Kurs „Pflegeexperte für Kinder und Jugendliche mit angeborenen oder erworbenen Hirnschäden“ an. Sie schließt damit die Lücke zwischen dem „Pflegeexperten Wachkoma/SRW“ und der pädiatrischen außerklinischen Beatmung. Es ist ein vollständig neu entwickeltes Kursangebot. 

„NeuroCareKids“ - Pflegeexperte für Kinder und Jugendliche

web Kinder und Jugendliche Im Wachkoma 

Die Weiterbildung setzt den Schwerpunkt in der neurologischpflegerischen Versorgung von betroffenen Kindern und Jugendlichen und geht auch sehr detailliert auf die Versorgung von Kindern im SRW* (* Syndrom reaktionsloser Wachheit oder 
umgangssprachlich „Wachkoma“ genannt) ein.

 

Dieser Kurs enthält (u.a.) folgende Themen:

  • Kindesentwicklung, Entwicklungsstörungen
  • angeborene und erworbene Hirnschäden
  • SRW* und Remissionsstufen bei Kindern
  • Family Health Nursing
  • Lernkonzepte und Entwicklungsförderung
  • Kommunikationsförderung und Stimulation auf basaler Ebene
  • Positionierungskonzepte
  • Gewalt und herausforderndes Verhalten
  • Epilepsie

Alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter
https://www.bawig.com/bawig-kids/neurocarekids-expertenkurs/

Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen

In einem Modellversuch sollen besonders qualifizierte Pflegekräfte Tätigkeiten in der ärztlichen Grundversorgung übernehmen können. Dazu wurde in einem Rahmenvertrag zum 01.07.2022 geschlossen. In einzelnem geht es zum Beispiel um die Folgeverordnung von Ergotherapie für demenzkranken Patienten oder bei chronische Kranken die Blutabnahme, Wundabstrich oder auch die Bewertung der Laborwerte.

Rahmenvertrag zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten

Durch die Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten sollen Pflegefachpersonen in ihrer Versorgungskompetenz gestärkt und Ärztinnen und Ärzte entlastet werden, um die Behandlungskontinuität und Erleichterung bei der Versorgung chronisch kranker Patienten zu verbessern. 

Den Wortlaut der Pressemitteilung vom 04.07.2022 des GKV- Spitzenverbandes können Sie hier nachlesen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1462592.jsp

Vergütungsvereinbarungen

Rechtsanwältin Franziska Dunker der Kanzlei VOELKER & Partner mbB in Reutlingen weist auf die Sonderregelungen zur Anerkennung der Basis- und Expertenkurse hin.
Diese zu beachten sind wichtig bei den neuen Vergütungsvereinbarung. In Ergänzungsverträgen müssen diese Sonderregelungen vereinbart werden, sonst drohen vertragsrechtliche Konsequenzen.

Basis- und Expertenkurse

Weitere Informatioen finden Sie unter

https://www.kai-intensiv.de/sonderregelungen-bei-basis-und-expertenkursen-vereinbarungen-mit-krankenkassen-notwendig/

Franziska Dunker ist auch Referentin beim KAI 2022 in Essen am 27. – 28. September 2022

opseo soll verkauft werden

Das Handelsblatt berichtete am 23.06.2022 von Verkaufsvorbereitungen der Opseo - Gruppe.  Zu diesem Unternehmen gehören mehr als 20 Intensivpflegedienste, die bundesweit agieren.
https://www.opseo-intensivpflege.de/

Intensivpflege-Gruppe Opseo

Die Hoffnung auf einen Millionendeal bei einem jährlichen Betriebsergebnis (Ebitda) von 60 bis 70 Millionen Euro lässt die Dimensionen erahnen. Das Geschäft blüht. Ob es auch ganzheitliche Intensivpflege, so der Slogan von Opseo, weiterhin gewährleistet, steht auf einem anderen Blatt.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/gesundheitswesen-hoffnung-auf-milliarden-deal-ergon-capital-stellt-intensivpflege-gruppe-opseo-zum-verkauf/28446862.html

Nebentätigkeiten in der Pflege

Muss jede Nebentätigkeit gemeldet werden? Kann der Arbeitgeber den Nebenjob verbieten? Diese Fragen sollten beide Seiten beantworten können, Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber.

Nebenjobs in der Pflegepflegen online.de

Lesen Sie das Interview auf der Seite www.pflegen-online.de mit Kaarina Hauer, Leiterin der Abteilung Rechtspolitik und -beratung der Arbeitnehmerkammer Bremen. 

https://www.pflegen-online.de/nebenjob-worauf-pflegekraefte-achten-muessen?

Arbeitsrecht für Pflegekräfte

Sie wollen mehr wissen? Dann ist vielleicht dieses Buch interessant für Sie.

100 Fragen zum Arbeitsrecht     

 

      Martina Weber
      100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte
      Aktuelles Fachwissen für Fach- und Führungskräfte.
      Kompetente Antworten & praktische Tipps.

     

 

 

 

https://buecher.schluetersche.de/de/100-fragen-zum-arbeitsrecht-fuer-pflegekraefte

Mustervertrag für Beatmungspatienten

Zur außerklinischen Versorgung von Beatmungspatienten ist ein sektorenübergreifendes Netzwerk unabdingbar.

Zur Qualitätssteigerung der ärztlichen Versorgung hat 2018 die kassenärztiche Vereinigung einen Mustervertrag für ein Versorgungskonzept zur Behandlung von Beatmungspatientenauf der Grundlage des § 140a SGB Vin Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) entwickelt.

Durch diesen Vertrag soll eine zielgerichtete, der Komplexität des Versorgungsbedarfs gerecht werdende strukturierte und qualitätsgesicherte ambulante Behandlung von Beatmungspatienten etabliert werden. Hierzu werden durch die am Vertrag teilnehmenden Ärzte 2 regionale Netzwerkstrukturen geschaffen, die eine koordinierte und leitliniengerechte Behandlung von Beatmungspatienten ermöglichen.

leitliniengerechte Behandlung von Beatmungspatienten

Durch diesen Vertrag soll eine zielgerichtete, der Komplexität des Versorgungsbedarfs gerecht werdende strukturierte und qualitätsgesicherte ambulante Behandlung von Beatmungspatienten etabliert werden. Hierzu werden durch die am Vertrag teilnehmenden Ärzte2 regionale Netzwerkstrukturen geschaffen, die eine koordinierte und leitliniengerechte Behandlung von Beatmungspatienten ermöglicht.

Der Vertrag regelt Kooperation und die Qualifikation der teilnehmenden Ärzte, Pflegediensten und Therapeuten. Der Patient kann sich für die Zusammenarbeit mit diesem Netzwerkes entscheiden.

Den Mustervertrag finden Sie bei auf der Seite der KVB unter:

https://www.kbv.de/media/sp/Mustervertrag_Beatmungspat_oV.pdf

Lohnfortzahlung im (erneuten) Krankheitsfall – rechtliche Regelungen

Wie sieht die rechtliche Lage für eine Lohnfortzahlung im (erneuten) Krankheitsfall aus? Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat dazu am 04.12.19 ein Urteil gefällt. In diesem klagte eine Altenpflegerin gegen ihren Chef. Dieser wollte ihr bei der weiteren Krankschreibung aufgrund einer neuen Krankheit keine erneute Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten.

Der Arbeitnehmer ist rechtlich verpflichtet, zu beweisen, dass er vor Inanspruchnahme der zweiten Krankschreibung bereits von der ersten Krankheit genesen ist. Wir führen Ihnen beispielhaft auf, unter welchen Umständen eine weitere Entgeltfortzahlung besteht und worauf Sie achten sollten.

Weiterlesen … Lohnfortzahlung im (erneuten) Krankheitsfall – rechtliche Regelungen

Kranke Mitarbeiter sind ein Kostenfaktor

Wenn die Kosten für die kranken Mitarbeiter expodieren, ist es höchste Zeit dem Thema besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Gerade kleinere Intensivpflegedienste trifft es besonders hart, wenn man plötzlich die Dienstpläne nicht mehr füllen kann.

Das Magazin Impulse hat eine gute Übersicht erstellt, womit man den eigenen Kenntnisstand zur Lohnfortzahlung überprüfen kann. Hat wirklich jeder kranke Mitarbeiter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung? Kommt darauf an - zum Beispiel darauf, wie oft jemand arbeitsunfähig ist.
Wer hat im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung? Lesen Sie mehr unter dem folgenden Link:

https://www.impulse.de/management/personalfuehrung/lohnfortzahlung-im-krankheitsfall/7471000.html?xing_share=news

Sie möchten es nun ganz genau wissen? 

Dr. Frank Wetzling aus Mainz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ein bundesweit gefragter Referent zu dem Thema "Umgang mit kranken Mitarbeitern".
Fragen des Umgangs mit arbeitsunfähigen Mitarbeitern lassen sich häufig nur im Zusammenhang mit konkreten betrieblichen Fallsituationen sachgerecht erörtern und klären.
In der angemessenen Behandlung des kranken Mitarbeiters und in der Aufrechterhaltung der sachlichen, persönlichen Kommunikation mit ihm spiegelt sich meist die Fähigkeit des Vorgesetzten, umsichtig und sozial intelligent zu führen.
Gerne organisiere ich für Sie ein Inhouse-Seminar, bei dem Sie Ihre individuelle Situation klären können. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Ambulante Intensivpflege in betreuten Wohngemeinschaften

Pflegedienste, die für ihre Beatmungspatienten eine betreute Wohngemeinschaft inklusive ambulante Intensivpflege gründen möchten, benötigen für die Umsetzung eine Basisgrundlage. Der hilfreiche Ratgeber der Herausgeber Claudius Hasenau und Lutz H. Michel gibt dabei Tipps, wie das Projekt begonnen und umgesetzt werden kann, um pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung eine Intensivpflege zu gewährleisten.

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