Anerkennung von Heilmitteln als langfristiger Bedarf
Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf ist seit 1. Januar 2023 um mehrere Indikationen erweitert worden. Darauf hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Dazu gehören Erkrankungen, die im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege stehen.
Heilmittelbedarf ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung
Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen somit nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung und ein Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ist bei diesen Diagnosen dementsprechend künftig nicht mehr erforderlich. Die Liste erhalten Arztpraxen von der KVB.
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