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Anerkennung von Heilmitteln als langfristiger Bedarf

Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf ist seit 1. Januar 2023 um mehrere Indika­tio­nen erweitert worden. Darauf hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

 Dazu gehören Erkrankungen, die im Zusammen­hang mit der außerklinischen Intensivpflege stehen.

Heilmittelbedarf ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung

Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen somit nicht der Wirtschaftlichkeits­prü­fung und ein Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ist bei diesen Diagnosen dement­sprechend künftig nicht mehr erforderlich. Die Liste erhalten Arztpraxen von der KVB.

Diagnoselisten für Heilmittel angepasst

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