Seit dem 01.10.2018 haben Sie in Bayern die Möglichkeit, zusätzliches Pflegegeld zu beantragen. Im Rahmen des neuen Pflege-Pakets werden 400 Millionen Euro in die Pflege investiert und so das Bayerische Landespflegegeld auf den Weg gebracht. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, also auch Beatmungspatienten in der ambulanten Intensivpflege, haben Anspruch auf 1.000 Euro zusätzliches Pflegegeld im Jahr. Das sind 83 Euro monatlich. Das Pflegegeld gilt als staatliche Fürsorgeleistung und ist damit eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Die Bayerische Staatsregierung setzt damit ein klares Zeichen für den Ausbau der Pflegestrukturen im Land. Das Landespflegegeld soll nach offizieller Angabe eine Möglichkeit bieten, die Pflege zu stärken und Engagement zu belohnen. Pflegebedürftige Menschen sollen fähig sein, sich selbst etwas Gutes zu tun oder die Pflegeleistung ihrer Angehörigen finanziell anzuerkennen.
Bayerisches Landespflegegeld: Jetzt Pflegegeld beantragen
Profitieren Sie von dem Pflege-Paket der Bayerischen Staatsregierung: Sind Sie selbst oder einer Ihrer Angehörigen pflegebedürftig und gehören dem Pflegegrad 2 an? Dann sollen Sie nicht versäumen, Option das zusätzliche Pflegegeld zu beantragen.
Damit Sie das Landespflegegeld beantragen können, sollten Sie selbstverständlich über einen Hauptwohnsitz in Bayern verfügen. Das Pflegegeld wird nur auf Antrag gezahlt. Dazu müssen Sie den Bescheid der Pflegekasse in Kopie mit dem Antrag einreichen.
Weitere Informationen zu dem zusätzlichen Pflegegeld und den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landespflegegeldes.