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Potenzialerhebung und Behandlungsplan sind die Grundlage für außerklinische Intensivpflege

Die Einleitung und Organisation der außerklinischen Intensivpflege ist aufwändiger geworden. Die neue 3-teilige Verordnung ist detailierter und umfasst die Potenzialerhebung, den genauen klinischen Status und einen Behandlungsplan mit Maßnahmen der außerklinischen Intensivpflege. Insbesondere die Potenzialerhebung soll den Blick schärfen für eine optimale Krankenbeobachtung nach dem Klinikaufenthalt.

Für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege sind folgende Formulare zu verwenden:

Muster 62 A - C
> 62 A: Potenialerhebung (Ergebnis des Beatmungsentwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzials gemäß AKI-Richtlinie des G-Ba)
> 62 B: Verordnung außerklinischer Intensivpflege
> 62 C: Behandlungsplan

§ 37c SGB V „Außerklinische Intensivpflege“

Eine Detailansicht der Verordnungen nach  Muster 62 A - C sowie eine Ausfüllhilfe finden Sie online bei der KVB

 

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