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Soziale Arbeit bei der Krankenhausreform nicht erwünscht

Der Entwurf zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Nun wird es im Bundestag beraten. Viel Kritik kommt von verschiedenen Seiten.

https://www.tagesschau.de/inland/krankenhausreforn-kabinett-regierung-100.html

Auch die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH) mit einer Stellungnahme eingebracht. Hauptkritikpunkt der Berufsverbände ist die Vernachlässigung der psychosozialen Aspekte der Gesundheitsversorgung, die Standards in medizinischen Leitlinien sind.

Positionspapier der DVSG  zur Krankenhausreform

Den genauen Wortlaut finden Sie unter folgendem Link

https://dvsg.org/fileadmin/user_upload/DVSG/Veroeffentlichungen/Stellungnahmen/DVSG_DBSH_Stellungnahme_zum_KHVVG_2024.pdf

 

Casemanagement im Gesundheitswesen

Inbesondere die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen mit kompetenten interdisziplinären Netzwerkkenntissen und entsprechender Beratungskompetenz sind ein wichtiger Baustein bei einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung. Nicht nur die Faktenvermittlung und Lotsenfunktion im Gesundheitswesen, sondern auch die therapeutische klinische Sozialarbeit kann langfristig wiederholte Krankenhausaufenthalte vermeiden. Ein Konzept zum ambulanten sozialarbeiterischen Casemanagement ist dringend erforderlich.