Es gibt wieder eine neue Übergangsfrist für die gefordete Potentialerhebung. Der Gesetzgebe hat woh gemerkt, dass die Vorschriften zwar gut gemeint sind, aber leider an der Realität scheitern. Es gibt nicht nur zu wenig Pflegepersonal, sondern auch zuwenig qualifizierte Ärzte.
Wer darf außerklinische Intensivpflege verordnen?
Bis zum 31.10.2024 können auch ÄrztInnen die Verordnung ausstellen, die zwar keine Facharztbezeichnung haben, aber " wenn sie über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealka-
nülierten Versicherten verfügen." Bei der KVB ist eine Gehmigung zu beantragen und gegebenenfalls innerhalb von 6 Monaten eine entsprechende Fortbildung nachweisen.
Den genauen Wortlaut aller Änderungen finden Sie unter: