Das Merkzeichen "aG - außergewöhnlich gehbehindert" ist in besonderen Fällen auch bei der Nutzung eines Rollators auf dem Behindertenausweis einzutragen.
Darauf weist Sebastian Bertram in einem Artikel auf dem Portal https://www.gegen-hartz.de/ hin. Er ist Sozialarbeiter und Gründer und Hauptverantwortlicher des Portals, auf dem Sie viele Informationen und aktuelle Urteile zum Sozialrecht finden.
Nach dem Bremer Urteil von 2018 muss für die Anerkennung des Merzzeichens mindestens ein GdB von 80 und eine „erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung” vorliegen. Dies ist eine große Erleichterung, wenn man nur an die vielen Arztbesuche denkt und sich fragt, wo man nah an der Praxis parken kann.
Parkplätze bei Mobilitätseinschränkung
Die genauen Hintergründe werden in dem Artikel erläutert. Der wichtige Punkt ist die Hervorhebung der massiven Einschränkung in der Mobilität, auch wenn man ein paar Schritte gehen kann.
Weitere Bedingungen für das Merkzeichen 2aG" wurden 2021 vom Bundessozialgericht entschieden (Az. B 9 SB 8/21 R). Der Kläger kann aufgrund einer Entwicklungsstörung nur in vertrauten Situationen wie zum Beispiel in der Schule oder zu Hause frei gehen. In unbekannter Umgebung gelingt es ihm nicht. In der Begründung wurde vom Gericht die Teilhabe von behinderten Menschen in "allen Facetten des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens” betont.