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Coronavirus: Vorsichtsmaßnahmen bei Besuchen in Wohngemeinschaften

Durch das Coronavirus sind mittlerweile diverse Vorsichtsmaßnahmen in ambulanten sowie stationären Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften eingeführt worden. Um die Ausbreitung des Virus zu reduzieren, werden seit einigen Wochen umfangreiche Konzepte in Bund und Ländern entwickelt. Patienten und Patientinnen, die pflegerisch betreut werden müssen, sind davon besonders betroffen. Ihre Pflegebedürftigkeit in Form von Beatmung oder anderweitigen Gründen führt dabei im Kampf gegen das Coronavirus zu erhöhten Vorsichtsmaßnahmen, die auch Angehörige und Pflegedienste betreffen.

Besuche von Angehörigen mit Corona-Vorsichtsmaßnahmen

Vielerorts sind die Besuche von Angehörigen aufgrund der Corona-Vorsichtsmaßnahmen vollständig untersagt oder dürfen nur mit gesonderter Genehmigung vorgenommen werden. Erst allmählich lockern sich in einigen Bundesländern die Vorschriften. Nach aktuellem Stand (Mai 2020) werden Besuche vereinzelt wieder erlaubt, insofern die Einrichtung oder die Wohngemeinschaft ein Hygienekonzept vorlegen kann. In diesem muss beschrieben werden, wie sie die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um Besuche zulassen zu können. Stetig ausgenommen von den Besuchs- sowie Betretungsverboten sind unter anderem pflegendes Personal, Ärzte oder nahestehende Personen in palliativmedizinischen Fällen.

Die Corona-Vorsichtsmaßnahmen sind überall nahezu identisch. In allen Einrichtungen, sowohl in Pflegeheimen als auch in Wohngemeinschaften, gelten allgemeine Hygienemaßnahmen, die durchgesetzt und überprüft werden. Zu den drei wichtigsten zählen die Handhygiene, die Hust- und Niesetikette sowie die Abstandsregeln zu anderen Personen. Zusätzlich muss auf die körperliche Begrüßung oder Verabschiedung verzichtet sowie ein Mindestabstand beim Essen eingehalten werden. Das Tragen von Schutzmasken und Handschuhen ist besonders für pflegendes Personal unabdingbar. In der außerklinischen Intensivpflege gehören besondere Hygienemaßnahmen zum Standard. Insofern Besuche getätigt werden, müssen sich die Angehörigen an weitere Corona-Vorsichtsmaßnahmen halten. Einige Einrichtungen erlauben lediglich einen einmaligen Besuch in der Woche für eine Stunde und dem nötigen Sicherheitsabstand. Ob Kinder mitgebracht werden dürfen oder welche Maßnahmen weiterhin zu erfüllen sind, erfahren Sie jeweils vor Ort.

Coronavirus-Vorsichtsmaßnahmen für Pfleger und Pflegende

Die Coronavirus-Vorsichtsmaßnahmen betreffen auch ambulant betreute Wohngemeinschaften. Diese beschreiben ein Zusammenleben von mehreren zu betreuenden oder zu pflegenden Personen in einem Haushalt. Die Pflegenden, wie Krankenschwestern oder Pfleger, betreuen die Bewohner dabei Tag und Nacht. Empfohlen wird, dass bei jedem Besuch der Pflegekräfte die Körpertemperatur der Bewohner gemessen und mögliche Krankheitsverläufe, wie Husten, dokumentiert werden. Gleichzeitig sollte bei Veränderung der Gesundheit ein Arzt konsultiert und die Bewohner gegebenenfalls von den anderen isoliert werden. Herausragend wichtig bei Pflegediensten ist der Personaleinsatz der Pfleger. Um eine Ansteckung unter den Bewohnern und den Dienstleistern zu verhindern, sollte eine Fluktuation der Mitarbeiter größtenteils verhindert werden.

Die Pandemie trifft den Gesundheitssektor in vielen Bereichen. Durch die Einhaltung von den Corona-Vorsichtsmaßnahmen kann die Ausbreitung des Virus bei den Risikogruppen verhindert werden. Der BIVA-Pflegeschutzbund hat die aktuell gültigen Maßnahmen zu Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen einschließlich ambulant betreuten Wohngemeinschaften ausführlich auf ihrer Webseite beschrieben. Da sich die Bundesländer in ihren Corona-Vorsichtsmaßnahmen zum Teil voneinander unterscheiden, können Sie dort eine gute Übersicht finden.

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Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

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