Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)hat sich bei den Beratungen zu dieser Richtlinie mit großem Engagement für die Belange intensivpflegebedürftiger Kinder und ihrer Familien eingesetzt.
In seiner Presserklärung weist er auf notwendige Nachbesserungen hin. Dazu gehört die Problematik, dass ab dem 1. Januar 2023 nur noch durch einen kleinen Kreis von Fachärzten Außerklinische Intensivpflege verordnet werden kann, nachdem zuvor das Potenzial für eine Entwöhnung von der Beatmung durch einen noch kleineren Kreis an Fachärzten erhoben wurde.
Weitere Informationen dazu mit Download zum Beschluss finden Sie unter