Der G-BA hat in seiner Sitzung am 20. Oktober entschieden, dass Verordnungen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nach der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege auch nach dem 31. Dezember 2022, nämlich bis einschließlich 30. Oktober 2023 weiterhin möglich sind. Das ist ein Erfolg der Verbände. Herzlichen Glückwunsch.