Eheleute können ab 01.01.23 in Kliniken ohne Betreuungsbeschluß oder Vollmacht med. Maßnahmen zustimmen. Dieses eheliche Notvertretungsrecht gilt 3 Monate.
Betreuungsrecht - Änderungen zum 01.01.2023
Die Stärkung der Rechte der Betreuten steht im Vordergrund der Reform. Das Selbstbestimmungsrechts und die Autonomie der unterstützungsbedürftigen Menschen wird nun besonders hervorgehoben. Sie sollen stärker als bisher in die Prozesse der Betreuung einbezogen werden. Dazu gehört auch die Auswahl des Betreuers.
Ein Weg zur besseren Qualifizierung der Berufsbetreuer ist die Pflicht, sich bei einer Betreuungsbehörde registrieren lassen und Fachkenntnisse nachzuweisen. Ehrenamtliche Betreuer, die keine familiäre oder persönliche Bindung zur betreuten Person haben, sollen sich an einen Betreuungsverein anschließen, der sie beraten und fortbilden kann.