Aktuelle Beiträge:

Bundesteilhabegesetz (BTHG)      Reaktionen bei Menschen im Wachkoma nachweisbar      APAT - ambulante parenterale Antibiotikatherapie      Soziale Arbeit bei der Krankenhausreform nicht erwünscht      Merkzeichen aG - Entlastung im Alltag       Klinische Sozialarbeit - Ein Interview      Selbstbestimmt mit Intensivpflege      Systemische Sozialarbeit: Der Mensch ist mehr als seine Krankheit      COPD - Anspruch auf Schwerbehindertenausweis      Mobil mit Rollstuhl im eigenem Auto      Fit für Kinder „NeuroCareKids“      Pflegeberatung in Bayern      Wenn Fragen Verwirrung stiften      Der Mensch ist mehr als seine Krankheit      IPReG - Übergangsfrist wieder verlängert      Verhinderungsspflege rückwirkend beantragen      Neue Verordnungsformulare §37c SGB V      Neue Rahmenempfehlung für die Genehmigung der Außerklinischen Intensivpflege      Notvertretungsrecht für Ehegatten       Steuerfreibeträge bei Schwerbehinderung nutzen      Modische Kleidung für Rollstuhlfahrer      Neue ärztliche Vergütungen für außerklinische Intensivpflege      Anerkennung von Heilmitteln als langfristiger Bedarf      Betreuungsrecht - Änderungen zum 01.01.2023      Übergangsregelungen zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege angepasst      Lebenswirklichkeit von Menschen in der außerklinischen Intensivpflege      Community Health Nurses (CHN) - Ansprechpartner vor Ort      ATME - eine Versorgungsanalyse      Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen      Vergütungsvereinbarungen       Smart Care – die digitale dezentrale Arztpraxis      opseo soll verkauft werden      Ethik im klinischen Alltag      Neues Verordnungsverfahren für außerklinische Intensivpflege       Neue Richtlinie für außerklinische Intensivpflege ist in Kraft getreten      Evakuierung von außerklinisch versorgten Beatmungspatienten im Katastrophenfall      Nebentätigkeiten in der Pflege      "N.E.S.T." Ein Forschungsprojekt für Familien      Impfpflicht in der amulanten Pflege - Wichtiges für das Management      Vergütungsverhandlungen kostendeckend      Patientenrechte bei Behandlungsfehlern      Die Pflegekraft versagt      Trinken trotz Schluckstörung      Arbeitshilfen für das Entlassmanagement      Schicksalsschlag      Entlassmanagement - Verlängerung der Corona-Sonderregelung bis zum 30.09.2021      Frühmobilisation      News für Sozialarbeiter      Barrierefreiheit sprachlich gesehen      Nachbarschaftshilfe stärken     

Neue Rahmenempfehlung für die Genehmigung der Außerklinischen Intensivpflege

Die außerklinische Intensivpflege unterliegt nach dem IPReG einer eigenständige Rechtsvorschrift. Der GKV-Spitzenverband hat nun nach langen GKV LogoVerhandlungen mit den Verbänden seine neue Rahmenempfehlung veröffentlicht. Sie gilt ab dem 01.07.2023.

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)

Versicherte haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, wenn ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege vorliegt und aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung  lebensbedrohliche Situationen mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich unvorhersehbar eintreten können. Die Rahmenempfehlung hat das Ziel, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern und das Potenzial zur Beatmungsentwöhnung beziehungsweise zur Entfernung der Trachealkanüle zu prüfen und gegebenenfalls die Therapie zu optimieren. Die formale Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung nach dem Muster 62B, die durch spezielle Fachärztinnen und Fachärzten erfolgen kann. Ebenfalls zulässing sind auch Hausärztinnen und Hausärzte, wenn sie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben und über entsprechende Fachkenntnisse verfügen.

Potenzialerhebung 

Mit der Potenzialerhebung nach dem Muster 62A wird vor der Verordnung überprüft, ob eine Reduzierung der Beatmungszeit bzw. vollständige Entwöhnung der Beatmung (Weaning), die Entfernung der Trachealkanüle (Dekanülierung) oder die Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung möglich ist. Diese Potenzialerhebung muss in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten wiederholt werden. Bei Patienten ohne Potenzial entfällt nach 2 Jahren diese Pflicht. Zusätzlich wird durch den Medizinischen Dienst (MD) am Ort der Versorgung überprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind und die Versorgung am Ort der Leistungserbringung sichergestellt ist. Dementsprechend regelt die Rahmenempfehlung auch die Qualifikationen der Pflegekräfte des Intensivpflegedienstes. 
Die Versorgung kann zu Hause, in Wohngemeinschaften, Pflegeheimen und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfolgen.

Alle Informationen mit den Musterformblättern finden Sie unter
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/ausserklinische_intensivpflege/AKI-Rahmenempfehlung-2023-04-03.pdf

Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30.10.2023 . 

transparent
Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

Lernen Sie mich näher kennen
ursula-pabsch.de

liste icon km

Firmenverzeichnis

Hier finden Sie ein ausführliches Verzeichnis der registrierten Firmen nach einzelnen Bundesländern sortiert

 

Nach Bundesland sortierte Pflegedienste und Sanitätshäuser

calender freepik

Termine

Ich bin regelmäßig auf Veranstaltungen zu finden und organisiere Kongresse. Besuchen Sie mich an meinem Messestand. Ich freue mich Sie kennenzulernen.

Alle feste Termine zu wichtigen Veranstaltungen und Kongressen

info icon km

Info für Firmen

Werben Sie bei mir mit Ihrem guten Namen & Logo und der direkten Verlinkung auf Ihren Internetauftritt.


 

Auskunft für Unternehmen wie Pflegedienste und Sanitätshäser

Kontakt

Leben mit Intensivpflege
Westenstraße 119
85072 Eichstätt
Mobil: 0175 - 6772637
Fax: 08421 - 90 54 37

Web: leben-mit-intensivpflege.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuelles
Soziale Medien

facebook

youtube