Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben nun die Vergütung der ärztlichen Betreung bei der außerklinikschen Intensivpflege neu vereinbart. Neue Leistungen sind in dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden.
ärztliche Vergütung außerklinische Intensivpflege
Wo wird ab Januar die Verordnung inklusive Behandlungsplan mit 19,19 Eurovergütet (GOP 37710). Für die Koordination der außerklinischen Intensivpflege können Vertragsärzte einen Zuschlag zur Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale in Höhe von 31,60 Euro berechnen (GOP 37711).
Ärztliche Untersuchungen zum Weaning beziehungsweise Dekanülierung werden schon ab 1. Dezember mit bis zu 115 Euro honoriert. Hierfür wird eine Grundleistung (GOP 37700 / 28,95 Euro) in den EBM aufgenommen. Der Betrag ist auch bei Erhebungen per Videosprechstunde abrechenbar.