Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einstimmig beschlossen, dass die Leistungsdauer der häuslichen Krankenpflege erweitert wird. Die bisherige Verordnung von bis zu 14 Tagen soll von einer patientenspezifischen Verordnungsdauer abgelöst werden. So soll gewährleistet werden, dass jeder Palliativpatient so lange den Anspruch auf Pflegeleistungen hat, wie er sie benötigt. Im März 2017 gab es bereits eine Beschlussfassung zur Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie. Hier wurde festgehalten, dass die Verordnung einer Palliativleistung bis zu 14 Tage beträgt.
Der Beschluss aus dem März 2017 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet, es wurde allerdings mit der Auflage versehen, dass die Verordnung verlängert wird. Für Patientenvertreter ist die Verlängerung der Verordnungsdauer ein entscheidender Fortschritt – so können die Patienten besser geschützt werden.
Hier ist der Link zur Pressemitteilung vom Ärzteblatt: