Der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement ist seit dem 01.10.2017 in Kraft getreten und gilt für die Entlassung von Patienten aus voll-, teil- sowie stationsäquivalenten Behandlungen durch das Krankenhaus. Mit dem Vertrag wird die Zielsetzung verfolgt, die bedarfsgerechte Versorgung von Patienten im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung bundesübergreifend zu gewährleisten. Dabei steht das Wohl des Patienten zu jederzeit im Fokus und ist Dreh- und Angelpunkt der Bemühungen aller Beteiligten. Das Entlassmanagement wird individuell auf die Bedürfnisse eines jeden Patienten abgestimmt und erfolgt sowohl ressourcen- wie auch teilhabeorientiert. Auch der Anspruch des Patienten auf ein Entlassmanagement, das im Rahmen der Krankenhausbehandlung organisiert wird, ist im Vertrag festgehalten. Das Krankenhaus hat wiederrum Anspruch auf Unterstützung von der jeweiligen Kranken- beziehungsweise Pflegekasse. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist in diesem Zusammenhang ebenfalls seit Inkrafttretens des Vertrags zu beachten.
Entlassmanagement zum Wohle des Patienten
Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang, dass das Krankenhaus im Rahmen der Behandlung die voraussichtliche Erforderlichkeit einer Anschlussversorgung erkennt. Um den Bedarf festzustellen, ist ein multidisziplinäres Team notwendig, das die Situation anhand von schriftlichen Standards erfasst. So soll fortan gewährleistet werden, dass die notwendigen Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden und der Arzt beziehungsweise die Versorgungseinrichtung, welche die Weiterversorgung übernimmt, rechtzeitig informiert werden. All diese Schritte sind für eine reibungslos ablaufende Entlassung inklusive der Einleitung von Folgemaßnahmen unumgänglich.
Neben diesen Aspekten sind auch Leistungen, wie die Verordnung von Verband-, Heil, Arznei- und weiteren Hilfsmitteln, Bestandteile des Entlassmanagement und werden somit im Rahmen der Krankenhausbehandlung organisiert. Auch häusliche Krankenpflege, Soziotherapie und andere weiterführende Behandlungen sind im Entlassmanagement inbegriffen.
Für die Informationsweitergabe innerhalb des Entlassmanagements benötigt das Krankenhaus selbstverständlich dennoch Ihr schriftliches Einverständnis. Somit können Sie das Entlassmanagement auch ablehnen und sich eigenständig um eine mögliche Anschlussversorgung kümmern.
Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Website den Vertrag und die notwendigen Formulartexte veröffentlicht:
Rahmenvertrag Entlassmanagement
Für die Verordnungen gibt es neue Vordrucke:
Verordnen im Rahmen des Entlassmanagements