Die Ergänzungsvereinbarung wurde von dem Ambulanten Intensivpflegeverband Deutschland e.V. (IPV) und der AOK Bayern ausgehandelt. Mit der Vereinbarung werden Qualitätsstandards für die Leistungserbringung und praxistaugliche Übergangsfristen für die Qualifikation des Personals festgehalten. Zukünftig will der IPV diese Vereinbarung auch für seine Mitglieder mit anderen Kassenarten verhandeln, besonders die Ersatzkassen sind daran interessiert.
Eine Pauschalvergütung, also eine kollektive Vergütung für alle Mitgliedsunternehmen des IPVs, wurde mit den Verhandlungspartnern nicht vereinbart. Vielmehr soll in Einzelverhandlungen über die Stundensätze entschieden werden. Diese sollen den unternehmensspezifischen Voraussetzungen der Leistungserbringung entsprechen. Diese Handhabung sei eine bessere Alternative, da eine Pauschalvergütung einzelne Betriebe aufgrund von individuellen Stundensätzen und Personalschlüsseln schlechter stellen könnte. Der IPV sicherte seinen Mitgliedern Unterstützung bei den Vergütungsverhandlungen zu.
Übergangsregelungen für Pflegefachpersonal konnte praxistauglich geregelt werden
Im Einzelfall und in Abstimmung mit der AOK Bayern kann der Nachweis über die Anmeldung zur Zusatzqualifikation von neu angestelltem Pflegepersonal bis spätestens drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit nachgereicht werden. Spätestens neun Monate nach Tätigkeitsaufnahme muss dann der Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme nachgereicht werden.
Es ist zu beachten, dass diese Vereinbarung nur für IPV-Mitglieder gilt. Der Versuch der AOK Bayern, die Inhalte der Vereinbarung auch Nicht-IPV-Mitgliedern zugänglich zu machen, wurde von dem IPV abgewiesen. Der Verband begrüßt es, dass die Vereinbarung als tragfähig und praxistauglich eingeschätzt wird, betont jedoch, dass der IPV-Beitritt für den Erhalt der Leistungen unumgänglich ist.