Aktuelle Beiträge:

Bundesteilhabegesetz (BTHG)      Reaktionen bei Menschen im Wachkoma nachweisbar      APAT - ambulante parenterale Antibiotikatherapie      Soziale Arbeit bei der Krankenhausreform nicht erwünscht      Merkzeichen aG - Entlastung im Alltag       Klinische Sozialarbeit - Ein Interview      Selbstbestimmt mit Intensivpflege      Systemische Sozialarbeit: Der Mensch ist mehr als seine Krankheit      COPD - Anspruch auf Schwerbehindertenausweis      Mobil mit Rollstuhl im eigenem Auto      Fit für Kinder „NeuroCareKids“      Pflegeberatung in Bayern      Wenn Fragen Verwirrung stiften      Der Mensch ist mehr als seine Krankheit      IPReG - Übergangsfrist wieder verlängert      Verhinderungsspflege rückwirkend beantragen      Neue Verordnungsformulare §37c SGB V      Neue Rahmenempfehlung für die Genehmigung der Außerklinischen Intensivpflege      Notvertretungsrecht für Ehegatten       Steuerfreibeträge bei Schwerbehinderung nutzen      Modische Kleidung für Rollstuhlfahrer      Neue ärztliche Vergütungen für außerklinische Intensivpflege      Anerkennung von Heilmitteln als langfristiger Bedarf      Betreuungsrecht - Änderungen zum 01.01.2023      Übergangsregelungen zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege angepasst      Lebenswirklichkeit von Menschen in der außerklinischen Intensivpflege      Community Health Nurses (CHN) - Ansprechpartner vor Ort      ATME - eine Versorgungsanalyse      Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen      Vergütungsvereinbarungen       Smart Care – die digitale dezentrale Arztpraxis      opseo soll verkauft werden      Ethik im klinischen Alltag      Neues Verordnungsverfahren für außerklinische Intensivpflege       Neue Richtlinie für außerklinische Intensivpflege ist in Kraft getreten      Evakuierung von außerklinisch versorgten Beatmungspatienten im Katastrophenfall      Nebentätigkeiten in der Pflege      "N.E.S.T." Ein Forschungsprojekt für Familien      Impfpflicht in der amulanten Pflege - Wichtiges für das Management      Vergütungsverhandlungen kostendeckend      Patientenrechte bei Behandlungsfehlern      Die Pflegekraft versagt      Trinken trotz Schluckstörung      Arbeitshilfen für das Entlassmanagement      Schicksalsschlag      Entlassmanagement - Verlängerung der Corona-Sonderregelung bis zum 30.09.2021      Frühmobilisation      News für Sozialarbeiter      Barrierefreiheit sprachlich gesehen      Nachbarschaftshilfe stärken     

In der ambulanten Intensivpflege werden neue Maßstäbe gesetzt

In der ambulanten Intensivpflege wurden durch die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse und hanseatische Krankenkasse), dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) neue Qualitätsmaßstäbe beschlossen, welche die Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen, wie Wachkoma- und langzeitigen Beatmungspatienten, bundesweit einheitlich regeln sollen.

So wurden erstmals bundesübergreifend Versorgungsstandards eingeführt, die organisatorische und pflegefachliche Anforderungen an Pflegedienste stellen. Ziel ist es, dass Wachkomapatienten, Beatmungspatienten und anderen Menschen mit intensiven medizinischen Bedürfnissen die Hilfe garantiert wird, die sie benötigen. In der ambulanten Intensivpflege muss unter anderem gewährleistet werden, dass die Pflege durch eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit Zusatzqualifikation für den jeweiligen Schwerpunkt, zum Beispiel als Atemtherapeut, erfolgen. Die Pflegekraft muss zudem 24 Stunden an allen Tagen der Woche erreichbar sein. Auch sollen die Pflegebedürftigen und deren Angehörige durch den Pflegedienst in die Lage versetzt werden, dass sie einige krankenpflegerischen Maßnahmen ganz oder teilweise selbst übernehmen können.

Ein Meilenstein für die ambulante Intensivpflege

Die neuen Qualifikationsmaßstäbe sind für die ambulante Intensivpflege eine herausragende Veränderung, da die Versorgungsqualität nun bundesweit in gleichem Maße eingehalten werden muss und nicht mehr nur zwischen Krankenkasse und Pflegedienst vor Ort beschlossen wird.

Sie können sich also sicher sein, dass Sie selbst oder Ihre intensivpflegebedürftigen Angehörigen entsprechend der bundesweit festgelegten Pflegequalitätsstandards versorgt werden.

Weitere Informationen zu diesem Themen finden Sie hier .

transparent
Frau Ursula Pabsch

Ursula Pabsch

Diplom - Pädagogin (Univ.)
Systemische Beraterin / Familientherapeutin (DGSF)
Systemische Supervisorin / 0rganisationsentwicklerin (DGSF)
Systemische Coachin (DGSF)

Lernen Sie mich näher kennen
ursula-pabsch.de

liste icon km

Firmenverzeichnis

Hier finden Sie ein ausführliches Verzeichnis der registrierten Firmen nach einzelnen Bundesländern sortiert

 

Nach Bundesland sortierte Pflegedienste und Sanitätshäuser

calender freepik

Termine

Ich bin regelmäßig auf Veranstaltungen zu finden und organisiere Kongresse. Besuchen Sie mich an meinem Messestand. Ich freue mich Sie kennenzulernen.

Alle feste Termine zu wichtigen Veranstaltungen und Kongressen

info icon km

Info für Firmen

Werben Sie bei mir mit Ihrem guten Namen & Logo und der direkten Verlinkung auf Ihren Internetauftritt.


 

Auskunft für Unternehmen wie Pflegedienste und Sanitätshäser

Kontakt

Leben mit Intensivpflege
Westenstraße 119
85072 Eichstätt
Mobil: 0175 - 6772637
Fax: 08421 - 90 54 37

Web: leben-mit-intensivpflege.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuelles
Soziale Medien

facebook

youtube