In der ambulanten Intensivpflege wurden durch die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse und hanseatische Krankenkasse), dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) neue Qualitätsmaßstäbe beschlossen, welche die Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen, wie Wachkoma- und langzeitigen Beatmungspatienten, bundesweit einheitlich regeln sollen.
So wurden erstmals bundesübergreifend Versorgungsstandards eingeführt, die organisatorische und pflegefachliche Anforderungen an Pflegedienste stellen. Ziel ist es, dass Wachkomapatienten, Beatmungspatienten und anderen Menschen mit intensiven medizinischen Bedürfnissen die Hilfe garantiert wird, die sie benötigen. In der ambulanten Intensivpflege muss unter anderem gewährleistet werden, dass die Pflege durch eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit Zusatzqualifikation für den jeweiligen Schwerpunkt, zum Beispiel als Atemtherapeut, erfolgen. Die Pflegekraft muss zudem 24 Stunden an allen Tagen der Woche erreichbar sein. Auch sollen die Pflegebedürftigen und deren Angehörige durch den Pflegedienst in die Lage versetzt werden, dass sie einige krankenpflegerischen Maßnahmen ganz oder teilweise selbst übernehmen können.
Ein Meilenstein für die ambulante Intensivpflege
Die neuen Qualifikationsmaßstäbe sind für die ambulante Intensivpflege eine herausragende Veränderung, da die Versorgungsqualität nun bundesweit in gleichem Maße eingehalten werden muss und nicht mehr nur zwischen Krankenkasse und Pflegedienst vor Ort beschlossen wird.
Sie können sich also sicher sein, dass Sie selbst oder Ihre intensivpflegebedürftigen Angehörigen entsprechend der bundesweit festgelegten Pflegequalitätsstandards versorgt werden.
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